Energetische Sanierungspflichten für Bestandsimmobilien

Energetische Sanierungspflichten beim Immobilienkauf:

Was Käufer von Bestandsimmobilien wissen müssen. Wir geben einen verständlichen Überblick zu gesetzlichen Pflichten, Fristen und sinnvollen Maßnahmen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Energetische Sanierungspflichten für Bestandsimmobilien

Wichtige Informationen für Käufer und Eigentümer

Wer eine Bestandsimmobilie kauft, übernimmt nicht nur Rechte, sondern unter Umständen auch gesetzliche Pflichten zur energetischen Sanierung. Diese ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und gelten unabhängig davon, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird.

Im Folgenden finden Sie eine übersichtliche und verständliche Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen für Käufer von Bestandsimmobilien.

Für welche Gebäude gelten energetische Sanierungspflichten?

Die gesetzlichen Pflichten greifen in der Regel bei:

  • Wohngebäuden mit Bauantrag vor dem 1. Februar 2002
  • Gebäuden ohne Denkmalschutz
  • Immobilien, die nach dem 1. Februar 2002 nicht umfassend energetisch saniert wurden

Energetische Pflichten für neue Eigentümer nach dem GEG

Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches (§ 47 GEG)

  • Dämmung der obersten begehbaren Geschossdecke zu einem unbeheizten Dachraum
  • Alternativ ist eine Dachdämmung möglich (gleichwertig oder besser)
  • Vorgeschriebener Wärmeschutz: U-Wert ≤ 0,24 W/(m²·K)
  • Frist: Umsetzung innerhalb von 2 Jahren nach Eigentumsübergang

Austausch veralteter Heizkessel (§ 72 GEG)

  • Öl- und Gasheizkessel mit Einbau vor dem 1. Januar 1991 müssen ersetzt werden
  • Auch Heizkessel mit einem Alter von über 30 Jahren sind austauschpflichtig

Ausnahmen bestehen unter anderem für:

  • Brennwertkessel
  • Niedertemperaturkessel
  • Heizkessel mit sehr geringer oder sehr hoher Leistung

Frist: Austausch innerhalb von 2 Jahren nach Eigentumsübergang

Dämmung von Rohrleitungen und Heizungsregelung (§ 69 und § 71 GEG)

  • Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen
  • Vorhandensein einer Heizungsregelung (z. B. Nachtabsenkung oder Einzelraumregelung)
  • Maßnahmen sind meist sofort umzusetzen oder im Zuge einer Sanierung

Fristen für Käufer – kompakte Übersicht

MaßnahmeGesetzliche Frist
Dämmung oberste Geschossdecke / Dachinnerhalb von 2 Jahren
Austausch alter Heizkesselinnerhalb von 2 Jahren
Dämmung von Rohrleitungenmeist sofort

Welche Maßnahmen sind sinnvoll, aber nicht verpflichtend?

  • Austausch einfach verglaster Fenster
  • Fassadendämmung
  • Einbau moderner Heiztechnik (z. B. Wärmepumpe oder Solarthermie)
  • Umfassende energetische Sanierung nach aktuellen Standards

Hinweis: Eine vollständige energetische Sanierung ist nur bei Neubauten oder umfassenden Sanierungen gesetzlich vorgeschrieben.

Energieberatung & Fördermöglichkeiten

Eine individuelle Energieberatung, z. B. über einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), wird staatlich gefördert und hilft dabei:

  • sinnvolle Maßnahmen zu priorisieren
  • Kosten realistisch zu planen
  • Fördermittel optimal zu nutzen

Fazit

Der Kauf einer Bestandsimmobilie bringt verbindliche energetische Pflichten, aber auch Chancen zur Wertsteigerung. Wer sich frühzeitig informiert, kann Sanierungen gezielt und wirtschaftlich planen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder technische Beratung. Maßgeblich ist stets der jeweilige Einzelfall.