Energetische Sanierungspflichten für Bestandsimmobilien
Wichtige Informationen für Käufer und Eigentümer
Wer eine Bestandsimmobilie kauft, übernimmt nicht nur Rechte, sondern unter Umständen auch gesetzliche Pflichten zur energetischen Sanierung. Diese ergeben sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und gelten unabhängig davon, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird.
Im Folgenden finden Sie eine übersichtliche und verständliche Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen für Käufer von Bestandsimmobilien.
Für welche Gebäude gelten energetische Sanierungspflichten?
Die gesetzlichen Pflichten greifen in der Regel bei:
- Wohngebäuden mit Bauantrag vor dem 1. Februar 2002
- Gebäuden ohne Denkmalschutz
- Immobilien, die nach dem 1. Februar 2002 nicht umfassend energetisch saniert wurden
Energetische Pflichten für neue Eigentümer nach dem GEG
Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Daches (§ 47 GEG)
- Dämmung der obersten begehbaren Geschossdecke zu einem unbeheizten Dachraum
- Alternativ ist eine Dachdämmung möglich (gleichwertig oder besser)
- Vorgeschriebener Wärmeschutz: U-Wert ≤ 0,24 W/(m²·K)
- Frist: Umsetzung innerhalb von 2 Jahren nach Eigentumsübergang
Austausch veralteter Heizkessel (§ 72 GEG)
- Öl- und Gasheizkessel mit Einbau vor dem 1. Januar 1991 müssen ersetzt werden
- Auch Heizkessel mit einem Alter von über 30 Jahren sind austauschpflichtig
Ausnahmen bestehen unter anderem für:
- Brennwertkessel
- Niedertemperaturkessel
- Heizkessel mit sehr geringer oder sehr hoher Leistung
Frist: Austausch innerhalb von 2 Jahren nach Eigentumsübergang
Dämmung von Rohrleitungen und Heizungsregelung (§ 69 und § 71 GEG)
- Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen
- Vorhandensein einer Heizungsregelung (z. B. Nachtabsenkung oder Einzelraumregelung)
- Maßnahmen sind meist sofort umzusetzen oder im Zuge einer Sanierung
Fristen für Käufer – kompakte Übersicht
| Maßnahme | Gesetzliche Frist |
|---|---|
| Dämmung oberste Geschossdecke / Dach | innerhalb von 2 Jahren |
| Austausch alter Heizkessel | innerhalb von 2 Jahren |
| Dämmung von Rohrleitungen | meist sofort |
Welche Maßnahmen sind sinnvoll, aber nicht verpflichtend?
- Austausch einfach verglaster Fenster
- Fassadendämmung
- Einbau moderner Heiztechnik (z. B. Wärmepumpe oder Solarthermie)
- Umfassende energetische Sanierung nach aktuellen Standards
Hinweis: Eine vollständige energetische Sanierung ist nur bei Neubauten oder umfassenden Sanierungen gesetzlich vorgeschrieben.
Energieberatung & Fördermöglichkeiten
Eine individuelle Energieberatung, z. B. über einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), wird staatlich gefördert und hilft dabei:
- sinnvolle Maßnahmen zu priorisieren
- Kosten realistisch zu planen
- Fördermittel optimal zu nutzen
Fazit
Der Kauf einer Bestandsimmobilie bringt verbindliche energetische Pflichten, aber auch Chancen zur Wertsteigerung. Wer sich frühzeitig informiert, kann Sanierungen gezielt und wirtschaftlich planen.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder technische Beratung. Maßgeblich ist stets der jeweilige Einzelfall.
